Private Oster- und Pfingstfeuer: Verbrennung von Grünabfällen nicht gestattet

Elbmarsch (sg) – Die Samtgemeinde Elbmarsch weist aus aktuellen Anlass darauf hin, dass Grünabfalle nur noch auf dem eigenen Grundstück, auf dem sie angefallen sind, kompostiert oder auf den dafür zugelassenen Anlagen des Landkreises entsorgt werden dürfen. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger mit Grünabfallsäcken und Schnüren die alle vier Wochen stattfindende Straßensammlung der Abfallwirtschaft in … Weiterlesen …