
Marschacht – Mit einem Antrag an Marschachts Bürgermeister Rodja Groß wendet sich der Marschachter Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Jörn Krafft, gegen das geplante Unterfangen der niedersächsischen Landesregierung, die Mindestfraktionsgröße in niedersächsischen Kommunalparlamenten auf drei Personen zu erhöhen. Der Gemeinderat möge ein entsprechende Resolution beschließen, fordert Krafft.
Der Antragstext lautet:
»Hiermit beantrage ich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beratung im Verwaltungsausschuss und Rat:
Der Rat der Gemeinde Marschacht spricht sich gegenüber der Landesregierung sowie im niedersächsischen Städte und Gemeindebund dafür aus, die aktuelle Regelung bzgl. der Mindestgröße einer Fraktion in einer kommunalen Vertretung nicht zu verändern.
Der Rat der Gemeinde Marschacht fordert die niedersächsische Landesregierung und die sie tragenden Parteien SPD und CDU auf, diese Pläne sofort fallenzulassen und die Niedersächsische Kommunalverfassung in diesem Punkt auch in Zukunft nicht zu verändern.«
Zur Begründung führt Malte Jörn Krafft u.a. aus:
»Die neue Landesregierung von SPD und CDU hat in ihrem Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages im Unterkapitel Landesentwicklung und Kommunen auf Seite 124, Randnummer 3188 f. vereinbart: „Die Mindestgröße von Fraktionen in den kommunalen Vertretungen soll im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf drei festgesetzt werden.“
Demokratie lebt von vielfältiger Beteiligung. Das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement als das tragende und unverzichtbare Element der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland würde durch eine Erhöhung der Mindestfraktionsgröße an Attraktivität verlieren und für die kleineren politischen Gruppierungen eine Zunahme der ohnehin schon vorhandenen Personalprobleme zur Folge haben.
Die Gestaltungsmöglichkeiten von fraktionslosen Abgeordneten sind bereits jetzt insbesondere in kommunalen Vertretungen eingeschränkt. Fraktionslose Abgeordnete in kommunalen Vertretungen haben in Fachausschüssen kein Stimmrecht. Abstimmen dürfen sie nur in Kreistags-/ Ratssitzungen. Zudem dürfen sie maximal einem Fachausschuss als beratendes Mitglied angehören. Bei allen anderen Ausschüssen dürfen fraktionslose Abgeordnete nur als Gast im Zuschauerbereich beiwohnen.
Auch das Recht auf Akteneinsicht ist eingeschränkt. Um dieses, für die Einarbeitung in Hintergründe wichtige parlamentarische Instrument nutzen zu dürfen, bedarf es eines einer Fraktion oder der Unterstützung von mindestens ein Viertel aller Ratsmitglieder.
Eine Erhöhung der Mindestfraktionsgröße würde somit in vielen Fällen den Verlust dieser wichtigen Stimm- oder Auskunftsrechten bedeuten. Daneben brächte dies auch finanzielle Nachteile für die ehrenamtlich aktiven Kommunalpolitiker mit sich. Beispielsweise erhalten nur Mitglieder von Fraktionen Sachkostenzuschüsse für ihre ehrenamtliche, politische Arbeit.«
Der vollständige Antragstext findet sich hier