Landkreis Harburg (bf/lk) – Das Geflügelpestrisiko im Landkreis Harburg bleibt unverändert hoch. Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) hat sich in den letzten Monaten im ganz Norddeutschland ausgebreitet. Nach bisher zwei Virusfunden bei toten Wildgänsen wurde am vergangenen Wochenende bei zwei in Drennhausen (Samtgemeinde Elbmarsch) und in Neu Wulmstorf tot aufgefundenen Wildvögeln wieder der hoch ansteckende Vogelgrippevirus festgestellt. Darum bleibt es im Landkreis Harburg – wie in anderen betroffenen niedersächsischen Landkreisen – bei der Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet.
„Auch das Friedrich-Löffler-Institut bewertet das Übertragungsrisiko durch Zugvögel in seiner aktuellsten Analyse weiter als hoch“, betont Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, die auch das Veterinäramt umfasst. „Wir müssen das Ende des Vogelzugs abwarten und bewerten die Situation dann tagesaktuell neu. Alle Geflügelhalter müssen davon ausgehen, dass zumindest im März nicht mit einer Aufhebung der Stallpflicht zu rechnen ist“, so Völker weiter.
Zum Schutz der Geflügelbestände dürfen Geflügelhalter im Landkreis Harburg ihre Tiere weiter nicht unter freiem Himmel halten, sondern nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss. Lediglich in begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von der Aufstallungspflicht, zum Beispiel für Gänse- oder Entenhaltungen, bei denen keine Aufstallungsmöglichkeiten existieren, auf Antrag möglich. Das dafür notwendige Formular kann unter www.landkreis-harburg.de (Suchbegriff: „Geflügelpest“) heruntergeladen werden.
Über die Aufstallungsverpflichtung hinaus haben alle Geflügelhalter, auch Kleinst- und Hobbyhalter, im gesamten Kreisgebiet die gesetzliche Verpflichtung, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
- Geflügel darf nur unter einem Dach oder im Stall gefüttert und getränkt werden. Grund: Darüber fliegende Zugvögel könnten durch ihren Kot das Futter sowie Wasserstellen verunreinigen und Erreger übertragen. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter und Wasserstellen haben. Oberflächenwasser darf nicht zum Tränken verwendet werden.
- Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen, in das Zu- und Abgänge im Bestand (auch Todesfälle) mit den Adressen der Käufer und Verkäufer einzutragen sind. Außerdem müssen die Halter ein Besucherbuch führen, in das sich jede Person eintragen muss, die den Geflügelstall oder
-auslauf betreten hat. Für betriebsfremde Personen müssen unbedingt Desinfektionsmatten und Schutzkleidung ausgelegt werden. - Bei Krankheits- oder Todesfällen bei Tieren müssen die Halter unbedingt das Veterinäramt des Landkreises Harburg (Telefon: 04171 / 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de) kontaktieren und die Ursache abklären lassen.
Der Veterinärdienst des Landkreises überprüft die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen und weist alle Halter gezielt auf ihre Verpflichtungen hin. Zudem gibt das Veterinäramt folgende Hinweise:
- Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden.
- Jäger sollten, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden.
- Folgende tote oder kranke Wildtiere sind dem Veterinäramt zu melden: Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Storch, Eulen (Uhu), Schwäne, Möwen, Elster, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormoran, Kiebitz, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z. B. Blässhuhn), Uferschnepfe.
Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Ihr Ausbruch kann zudem immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und fleischverarbeitende Industrien haben Beim Menschen wurde das Virus bisher nicht nachgewiesen. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden. Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt in seiner aktuellen Bewertung das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen als hoch ein.