Landkreis Harburg (lk) – Das Ziel steht fest: Soziale Kontakte werden auf ein Minimum reduziert, um die rasante Verbreitung des Corona-Virus zu bremsen. Dazu sieht eine Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens vor. Die am Sonntag verkündeten Vorschriften hat das Land nun in einigen Punkten angepasst und präzisiert. Die Vorgaben gelten zunächst bis einschließlich 18. April. Das Land ergänzt und verschärft damit die bisherigen Verfügungen des Landkreises Harburg, die unter anderem die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten, das Verbot von Großveranstaltungen sowie Beschränkungen für Geschäfte und die Schließung von Geschäften und Freizeiteinrichtungen vorgesehen haben, und folgt damit dem bundeseinheitlichen Vorgehen.
Nach der nun angepassten und präzisierten Allgemeinverfügung sind Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit darf man sich nur noch allein, gemeinsam mit einer weiteren Person oder Angehörigen des eigenen Haushalts aufhalten. Dort muss ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Gruppenbildungen sind in der Öffentlichkeit ebenso untersagt wie Picknicken oder Grillen. In der neuen Fassung der Verfügung präzisiert das Land zudem, dass auch im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten ist. Zu beruflichen Zwecken sind Zusammenkünfte von mehreren Personen zulässig, aber auch dabei ist, soweit möglich, ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einzuhalten.
Außerdem weist das Land darauf hin, dass ebenso wie Baumärkte auch die Betreiberinnen und Betreiber von Gartenfachmärkten und Gartenbaumärkten nur an gewerbliche, nicht an private Kunden verkaufen dürfen. Zu den Dienstleistungen, die untersagt sind, gehören auch Fahrschulen.
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