LK Harburg: Soziale Kontakte beschränken

Landkreis Harburg (lk) – Mit weitreichenden Einschränkungen sollen soziale Kontakte reduziert werden, um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern und Infektionsketten möglichst zu unterbrechen. Der Landkreis Harburg untersagt zum Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger Versammlungen und Veranstaltungen, schließt zahlreiche Geschäfte und Freizeiteinrichtungen. Diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis zunächst zum 18. April 2020.

Der Landkreis folgt mit diesem Verbot auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes einer Vorgabe des Landes, das sich mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung auf ein einheitliches Vorgehen angesichts der Corona-Epidemie geeinigt hat. Der Landkreis ergänzt und verschärft damit seine bisherigen Verfügungen, die die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten und das Verbot von Großveranstaltungen vorgesehen haben.

Die neue Verfügung berücksichtigt die aktuellen Hinweise des Robert-Koch-Instituts. Der Corona-Virus überträgt sich von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen-Infektion beispielsweise beim Husten oder Niesen, und gerade bei Veranstaltungen, aber auch Menschenansammlungen und durch Kontakte in Geschäften besteht ein erhöhtes Übertragungsrisiko. Um dem vorzubeugen, gilt:

Geschlossen werden für den Publikumsverkehr:
– Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen (unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen)
– Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
– der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
– alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze
– alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern;
Verboten werden außerdem:
– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren
– alle öffentlichen Veranstaltungen; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtags und der dazugehörigen Ausschüsse und Gremien. Der Landkreis hat die Sitzung von Kreistag und Fachausschüssen aber bereits abgesagt.

Ebenfalls untersagt der Landkreis alle Ansammlungen im Freien, wobei als Richtgröße die Teilnehmerzahl von zehn Personen gilt, sowie alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Gästen. Unabhängig davon ruft der Landkreis aber dazu auf, alle Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben.
Ausgenommen von dieser Regelung ist die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr und der Aufenthalt an der Arbeitsstätte.

Ausnahmen gelten für den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich. Diese Geschäfte dürfen öffnen.

Alle Maßnahmen und Information zum Thema Corona finden sich auch gebündelt unter www.landkreis-harburg.de/corona .

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