Landkreis Harburg (lk) – Alle Schulen und Kindertagesstätten sind angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus ab Montag, 16. März, geschlossen. Die Schließung gilt vorerst bis zum 18. April. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen und der sogenannten kritischen Infrastruktur soll es eine Notbetreuung ihrer Kinder geben, der Landkreis arbeitet an den genauen Modalitäten. Die Sekretariate in den Schulen sind weiter geöffnet. Die Schließung gilt auch für den Trainings- und Spielbetrieb sowie sonstige Sportveranstaltungen durch Vereine in kommunalen Sportstätten.
Der Schulbusbetrieb im Landkreis Harburg findet am Montag und Dienstag noch nach dem regulären Plan statt, voraussichtlich ab Mittwoch fahren die Busse nach dem Ferienplan. Der Fahrdienst zu den Förderschulen wird bereits ab Montag eingestellt.
Der Landkreis Harburg folgt mit dieser Anweisung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes einer Vorgabe des Landes. Die Verfügung berücksichtigt die aktuellen Hinweise des Robert-Koch-Instituts. Die weitreichende Maßnahme ergänzt die bisherigen Anordnungen, große Veranstaltungen auf unbestimmte Zeit zu untersagen, und den Appell, alle anderen Veranstaltungen ebenfalls auf den Prüfstand zu stellen und abzusagen. Dieser Appell umfasst auch den Betrieb von Sporthallen, Schwimmbädern und den Vereinsbetrieb der Sportvereine. Die Kreisvolkshochschule des Landkreises hat ebenfalls beschlossen, alle Kurse und Veranstaltungen bis zum 18. April abzusagen.
Der Corona-Virus überträgt sich von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen-Infektion beispielsweise beim Husten oder Niesen. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass sich die Krankheit weltweit schnell ausbreitet, gerade, wenn viele Menschen zusammenkommen.
Der Unterrichtsbetrieb wird daher in allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen bis einschließlich 18. April untersagt, ebenso in Tagesbildungsstätten und Berufsausbildungsstätten. Auch alle anderen schulischen und nichtschulischen Aktivitäten wie Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Vorträge oder Konzerte dürfen dort nicht stattfinden. Schulfahrten entfallen sogar bis Ende des Schuljahres. Für die Schülerinnen und Schüler des aktuellen Abiturjahrganges gilt die Anordnung bis einschließlich 14. April.
Für Kinder der Schuljahrgänge 1 bis 8 wird von 8 bis 13 Uhr eine Notbetreuung in kleinen Gruppen eingerichtet. Sie ist für Eltern gedacht, die sonst keine andere Betreuungsmöglichkeit haben und zu folgenden Berufsgruppen gehören:
– Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen Bereich
– Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
– Beschäftigte aus Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
– Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Eine Betreuung ist auch in besonderen Härtefällen wie drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall möglich.
Auch in Kindertageseinrichtungen ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen vorgesehen – ebenfalls für die Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen.
„Wir begrüßen, dass das Land jetzt eine einheitliche Regelung getroffen hat, die angemessen auf die Situation reagiert“, sagt Landrat Rainer Rempe. Angesichts der besonderen Situation bittet der Landkreis die Bürgerinnen und Bürger, persönliche Besuche in der Kreisverwaltung möglichst durch Telefonate oder E-Mails zu ersetzen.