Marschacht/Stelle (wm) – Auf sehr großes Interesse bei den Bürgern stießen zwei Informationsabende der Naturschutzabteiliung des Landkreises Harburg am 13. August in Marschacht und am 23. August in Stelle – Thema war die geplante Verordnung über die Einrichtung von Naturschutzgebieten entlang der Elbe.
Jeweils gute zwei Stunden lang nahm der Leiter der Abteilung Naturschutz beim Landkreis Harburg, Detlef Gumz, mit seinem Team Stellung zur geplanten Naturschutzverordnung, erläuterte mittels Beamer und Präsentationsfolien die rechtlichen Hintergründe und die praktischen Auswirkungen der Naturschutzverordnung.
In der anschließenden Diskussion gab es durchaus kritische Töne seitens der Bürger, Gemeinde- und Verbändevertreter, der Landwirte, Sportangler und Anwohner zu hören.
In einer Presseinformation erläutert der Landkreis den Hintergrund:
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg bereite derzeit die Neuausweisung der Naturschutzgebiete »Elbeniederung von Avendorf bis Rönne« und »Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze« vor. Diese sollen gemäß den Vorgaben der Fauna-Flora Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union unter besonderen Schutz gestellt werden. Die geplanten Naturschutzgebiete seien Bestandteil des FFH-Gebietes »Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht« sowie im Fall der »Tideelbe« Bestandteil des FFH-Gebietes »Elbe zwischen Geesthacht und Hamburg«.
Um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen näher zu den Planungen zu informieren, lud der Landkreis Harburg zu zwei Informationsveranstaltungen ein: zum Gebiet »Elbeniederung« am 13. August 2018 in der Ernst-Reinstorf-Schule in Marschacht, zum Gebiet »Tideelbe« am 23. August 2018 in der Schützenhalle Stelle.
Video-Mitschnitt der Informationsveranstaltung am 13. August in Marschacht
Schutzgebietsverordnungen folgen EU-Vorgaben
In den neu aufgestellten Schutzgebietsverordnungen müssten die Schutzgebietsbestimmungen festgesetzt werden, die den Anforderungen des europäischen Schutzgebietsnetzes »Natura 2000« entsprechen. Wesentliches Ziel sei die dauerhafte Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der sogenannten Lebensraumtypen sowie besonderer geschützter Tier- und Pflanzenarten.
Das geplante Naturschutzgebiet »Elbeniederung von Avendorf bis Rönne« reiche von der Grenze des Landkreises Lüneburg bis zur Staustufe Geesthacht. Das Gebiet sei geprägt von einer sandigen Flussniederung mit außergewöhnlicher Artenvielfalt in regelmäßig überfluteten Außendeichbereichen sowie in Teilen der eingedeichten Aue.
Das geplante Naturschutzgebiet »Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze« verlaufe von der Staustufe Geesthacht bis zur Landesgrenze von Hamburg.
Der Süßwasser-Tidebereich der Unterelbe umfasse Wattflächen, Schilfröhrichte, Grünland sowie kleinflächige Weiden-Auwälder und Hochstaudenflure und sei Lebensraum verschiedener Fischarten sowie des Schierlings-Wasserfenchels.
Bei den geplanten Naturschutzgebieten werde der Presseinformation zufolge berücksichtigt, dass diese seit vielen Jahren auch als Naherholungsgebiete zum Baden und Wandern genutzt werden.
So werde es Einschränkungen bezüglich des Badens und Betreten des Gebietes nur in besonders sensiblen Bereichen geben. Hierzu habe die Naturschutzbehörde ein Zonenkonzept erarbeitet. Ebenfalls berücksichtigt würden die an die Naturschutzgebiete angrenzenden Deiche, deren Erhaltung durch die Neuausweisung nicht beeinträchtigt würden.
Öffentliche Beteiligung bis 5. Oktober
Die öffentlichen Beteiligungsverfahren für die beiden Naturschutzgebiete führt der Landkreis Harburg seit Montag, 13. August noch bis Freitag, 5. Oktober 2018 durch.
Die Entwürfe der Naturschutzgebietsverordnungen inklusive der Begründungen und Gebietskarten werden in diesem Zeitraum beim Landkreis Harburg (Abteilung Naturschutz /Landschaftspflege, Gebäude B, Zimmer -309, Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe), ausliegen sowie u.a. in der Samtgemeinde Elbmarsch, Abteilung Allg. Bauverwaltung, Raum 1.10, Elbuferstraße 98, 21436 Marschacht
Die umfangreichen Unterlagen können auch im Internet unter www.landkreis-harburg.de/nsgelbeniederung und www.landkreis-harburg.de/nsgtideelbe eingesehen werden.
Eine Beteiligung ist auch digital möglich – Anregungen und Bedenken können einfach und komfortabel per E-Mail an naturschutzgebiete@lkharburg.de eingebracht werden.
Der Landkreis Harburg hat zahlreiche Dokumente zum Download eingestellt, anbei die Links:
Zum geplanten NSG »Elbeniederung von Avendorf bis Rönne«:
Verordnungsentwurf NSG »Elbeniederung von Avendorf bis Rönne«
Entwurf Begründung NSG »Elbeniederung von Avendorf bis Rönne«
Anlage 1 Karte 1 Verordnungskarte NSG »Elbeniederung von Avendorf bis Rönne«
Anlage 1 Karte 2 Verordnungskarte NSG »Elbeniederung von Avendorf bis Rönne«
Anlage 1 Karte 3 Verordnungskarte NSG »Elbeniederung von Avendorf bis Rönne«
Zum geplanten NSG »Elbeniederung von Avendorf bis Rönne«:
Verordnungsentwurf NSG »Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze«
Entwurf Begründung NSG »Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze«
Anlage 1 – Karte 1 – Verordnungskarte NSG »Tidelebe von Rönne bis Bunthäuser Spitze«
Anlage 1 – Karte 2 – Verordnungskarte NSG »Tidelebe von Rönne bis Bunthäuser Spitze«
Anlage 1 – Karte 3 – Verordnungskarte NSG »Tidelebe von Rönne bis Bunthäuser Spitze«
Anlage 1 – Karte 4 – Verordnungskarte NSG »Tidelebe von Rönne bis Bunthäuser Spitze«